Wir gründen unsere Ethik auf den Artikeln 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar!" und 2 GG "Freie Entfaltung der Persönlichkeit!" Es entspricht unseren Werten, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Glauben, seinem Nichtglauben, seinen ruhmreichen Erfolgen und seinen Verfehlungen Respekt und Wertschätzung verdient - im Leben wie im Tode. Möge es uns gelingen, jede Trauerrede so zu gestalten, dass sie sowohl dem Verstorbenen, als auch den hinterbliebenen Angehörigen frei von jedem Urteil einen würdevollen, wertschätzenden, Trost spendenden und Verbundenheit stärkenden Abschied beschert! Und möge die besondere Zeit des Übergangs zwischen Versterben und Begräbnis ein heiliger, unantastbarer Hoheitsraum sein, in dem alle Zwistigkeiten und Differenzen, sofern es sie gibt, ruhen. Möge jeder Person der Raum und das Recht gewährt werden, sich in Stille von der körperlichen Hülle des Verstorbenen zu verabschieden - zu Ehren des Toten und aller Hinterbliebenen in Trauer und Dankbarkeit.